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Österreich klagt gegen ungarisches Atomkraftwerk Paks II - Frist läuft ab

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Hamburg - Ungarn will das Atomkraftwerk Paks II vom russischen Staatsunternehmen Rosatom bauen lassen und Milliarden an Steuermitteln einsetzen. Der österreichische Ministerrat hat jetzt eine Klage gegen das AKW beschlossen, die fristgerecht eingereicht werden soll.

Am 1. Dezember 2017 hat die Europäische Kommission ihre Beihilfe-Entscheidung zum ungarischen AKW-Projekt Paks II im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung einer Nichtigkeitsklage zum Atomkraftwerk läuft am 25. Februar 2018 ab.

Russland plant ungarisches AKW mit staatlichen Subventionen

Das russische Staatsunternehmen Rosatom soll in Ungarn das Atomkraftwerk Paks II bauen. Auftraggeber ist der staatliche ungarische Energiekonzern MVM, der am Standort Paks, 470 Kilometer von Deutschland entfernt, zwei russische Druckwasserreaktoren vom Typ AES 2006 errichten will. Die ungarische Regierung plant hierzu Steuergelder in Höhe von 2,5 Mrd. Euro einzusetzen, ohne dass das Atomkraftwerk formal ausgeschrieben wurde.

EU gibt nach Prüfung zunächst grünes Licht für AKW-Bau

Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die geplanten Unterstützungen Ungarns eine staatliche Beihilfe darstellen. Die beihilferechtliche Untersuchung der Kommission hatte auch ergeben, dass Ungarn eine niedrigere Rendite auf seine Investition akzeptieren würde als ein privater Kapitalgeber. Ungarn habe aber nachweisen können, dass die Maßnahme "keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen" auf dem ungarischen Energiemarkt bewirkt, weshalb die Kommission die Beihilfen genehmigt habe, so die EU. Die EU-Kommission hatte zudem auch betont, dass Ungarn nach den EU-Verträgen berechtigt ist, in den Bau des Kernkraftwerks zu investieren. Nach Ansicht der EU-Kommission sei lediglich sicherzustellen, dass "die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Energiemarkt infolge der staatlichen Unterstützung auf ein Minimum begrenzt werden".

Greenpeace fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Greenpeace Energy fordert die deutsche Bundesregierung unterdessen auf, "zügig eine Klage gegen Milliarden-Subventionen für das geplante ungarische Atomkraftwerk Paks II auf den Weg zu bringen." So solle Österreich unterstützt werden. Die Alpenrepublik geht davon aus, dass die hohen Milliarden-Subventionen nicht zu rechtfertigen sind. Derzeit klagt die Alpenrepublik – unterstützt von Luxemburg – bereits in einem ähnlichen Fall vor dem EuGH, teilte Greenpeace mit. Dabei gehe es um Subventionen für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C.

Trend bei Atomgeschäften - Staatsunternehmen nur noch unter sich?

Mit den verschärften Auflagen an den Bau und den Betrieb von Atomkraftwerken sind spätestens nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima kaum noch private Wirtschaftsunternehmen im Atomgeschäft involviert. Das Risiko einer Fehlinvestition ist angesichts der langen Planungs- und Bauzeiten gewaltig. Dominiert wird das globale Geschäft mit dem Bau von Atomkraftwerken daher fast nur noch von staatlich dominierten Unternehmen, beispielsweise aus Russland, Südkorea, Frankreich oder China. Staaten oder staatseigene Energieunternehmen beauftragen wiederum Staatsunternehmen anderer Länder mit dem Bau von Atomkraftwerken. "Nur diese AKW-Deals auf Staatenebene hält die globale Atomindustrie überhaupt noch am Leben," so IWR Direktor Dr. Norbert Allnoch in Münster. Zwar übernehmen zunächst die Staaten formal das Haftungsrisiko, am Ende bezahlt die Bevölkerung die Rechnung aber so oder so.

© IWR, 2018


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