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Kohleausstieg: Anhörung zum Strukturstärkungsgesetz eingeleitet

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Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern Nachmittag die Länder- und Verbändeanhörung für den Referentenentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) eingeleitet.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) setzt die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ weiterhin konsequent um. Die Empfehlungen münden nun in einem vom BMWi vorgelegten Referentenwurf Mantelgesetz "Strukturstärkungsgesetz Kohleregion (StStG)".

Kommissions-Empfehlungen als Grundlage für ein Eckpunkte-Papier

Auf der Grundlage des Berichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat die Bundesregierung die Empfehlungen am 22.05.2019 ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" vorgelegt. Aufbauend auf diesen Eckpunkten folgt jetzt der Referentenentwurf für das Strukturstärkungsgesetz.

Welche Finanzmittel fließen in welche Kohleregion

Inhaltlich erhalten die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Im Strukturstärkungsgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen, so dass die Finanzhilfen schnell fließen können. Von diesen Mitteln sind 43 Prozent für das Lausitzer Revier vorgesehen, 37 Prozent für das Rheinische Revier und 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier.

Investitionsfreiheit der Regionen

Die Regionen können mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege. Weitere Einzelheiten sollen nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Braunkohleländern geregelt werden.

Unterstützung der Regionen durch den Bund - Mantelgesetz und Förderpgrogramm

Zum anderen unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausbauen. Dabei ist geplant, dass ein neu zu schaffendes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz des BMWi eine zentrale Rolle spielen soll, um einen zügigen Projektfluss zu gewährleisten.

Ein neues Förderprogramm „Zukunft Revier“ soll die Regionen zudem bei konsumtiven, strukturwirksamen Ausgaben unterstützen. Dieses wird aktuell vom BMWi erarbeitet.
Das neue Mantelgesetz Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen besteht aus dem neuen Stammgesetz „Investitionsgesetz Kohleregionen“ und weiteren gesetzlichen Änderungen. Der Kern der Förderarchitektur besteht aus Finanzhilfen für Investitionen der Länder nach 104b GG und aus bundeseigenen Projekten. Zudem regelt das „Investitionsgesetz Kohleregionen“ die Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und für das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt.

© IWR, 2019


22.08.2019

 



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