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BMWi-Eckpunktepapier: Kommunen und Bevölkerung sollen von Windenergie profitieren

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Berlin - In die politische Hängepartie um den weiteren Ausbau der Windenergie könnte mit einem neuen Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) Bewegung kommen. Das Ministerium zeigt in dem Entwurf des Papiers Optionen zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) auf.

Das BMWi hat den Entwuf für ein Eckpunktepapier vorgelegt, mit dem die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort über die finanzielle Beteiligung der Kommunen bzw. Bürger erhöht werden soll. Grundlage des IWR Online vorliegenden Papers ist das Gutachten eines vom BMWi beauftragten Forschungskonsortiums. Die im Zusammenhang mit der Beschleunigung des Windenergieausbaus zur Diskussion stehende Klärung der Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen (WEA) und Wohnbebauung ist nicht Gegenstand des vorgelegten Eckpunktepapiers. Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt die Vorschläge des BMWi, mahnt aber einen Switch der Bundesregierung bei der Energiewende an.

BMWi plant verpflichtende Abgabe an Kommunen und Bürgerstromtarife

Mit dem Ziel der Akzeptanzerhöhung hat die Bundesregierung im Oktober 2019 im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, Kommunen zukünftig finanziell am Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen. Der Vermittlungsausschuss hat daraufhin im Dezember 2019 die Bundesregierung gebeten, auch Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen von Windenergieanlagen zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund hat das BMWi jetzt ein Eckpunktepapier vorgelegt. Grundlage ist ein Gutachten, das ein aus dem Institut für Ökologische Wirtschafsforschung (IÖW), der Becker Büttner Held GmbH und dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) bestehendes Forschungskonsortium im Auftrag des BMWi erarbeitet hat.

Dabei wird ein kommunales Beteiligungsinstrument vorgeschlagen, das als im EEG integrierte verpflichtende Zahlung an die Standortkommune ausgestaltet wird. Betreiber von neuen WEA müssen demnach jährlich eine Zahlung an die Standortkommune der Windenergieanlage leisten bzw. nachweisbar anbieten. Die Höhe der Zahlung wird an die Stromerzeugung der Anlage(n) geknüpft. Vorgesehen ist eine Zahlung von mindestens 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (Cent/kWh). In Abhängigkeit des standortspezifischen Stromertrags geht das BMWi von einer Zahlung des Anlagenbetreibers von ca. 20.000 Euro / Jahr an die Kommune aus. Die Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe gilt nur für neue Windenergieanlagen, die ab 2021 einen Zuschlag bei Ausschreibungen und eine Vergütung nach dem EEG erhalten sowie für Pilotwindanlagen, die ab 2021 in Betrieb gehen. Kleinwindenergieanlagen (?750 kW) werden von der Regelung ausgenommen.

Der Bevölkerung der Standortkommune kann zur Akzeptanzsteigerung nach dem Eckpunktepapier des BMWI zusätzlich ein optionaler vergünstigter Bürgerstromtarif angeboten werden. Ab dem Nachweis von mindestens 80 vergünstigten Stromlieferverträgen, die zwischen dem Anlagenbetreiber und Bewohnern der Standortkommune abgeschlossen sind, reduziert sich die Mindestzahlung der Anlagenbetreiber an die Kommune pro kWh in diesem Fall auf 0,1 ct/kWh. Der Bürgerstromtarif darf maximal eine Größenordnung von 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen. Damit ergibt sich nach BMWi-Berechnungen für die Bürger eine Ersparnis von ca. 100 - 200 Euro pro Jahr gegenüber dem Grundversorgungstarif.

BWE: Bundesregierung muss bei Energiewende in den Chancen-Modus switchen

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt den vom BMWi vorgelegten Vorschlag. „Ende 2018 haben wir der Koalition einen Vorschlag zur Beteiligung der Kommunen unterbreitet. Dazu gehörte auch die Zulassung von Bürgerstrommodellen“, so BWE-Präsident Hermann Albers. Wenn das BMWi die Vorschläge nun aufgreife, sei dies zu begrüßen. Finanzielle Beteiligung sei eine Brücke zur Akzeptanz. „Erforderlich ist zusätzlich, dass die Bundesregierung in einen Chancen-Modus umschaltet und die Energiewende durchgehend positiv erklärt. Es braucht jetzt die Chancenkampagne zur Energiewende sowie eine deutsche und europäische Industriestrategie für die Energiewende“, so Albers weiter.

© IWR, 2020


13.05.2020

 



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