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DUH Vorwurf: FDP und mehrere Bundesländer bremsen Windenergie aus

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Berlin - Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) beabsichtigt, noch im Mai 2022 ländereigene pauschale Abstandsregelungen für Windenergie zu verbieten. Bislang stellt sich die FDP Bundestagsfraktion bei dieser Regelung allerdings quer.

Aktuell ziehen verschiedene Bundesländer in Betracht, kurzfristig gesetzliche Regelungen mit Mindestabständen zur Wohnbebauung zu verabschieden, bzw. haben bereits Mindestabstände festgeschrieben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen und sieht mit Blick auf die von den Bundesländern angeführte Akzeptanz gegenüber der Windenergie keine Vorteile.

Wissenschaftliche Erhebungen zeigen keine positiven Effekte pauschaler Abstandsvorgaben

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Bestrebungen einiger Bundesländer, an pauschalen Mindestabständen bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzuhalten. So beschloss in der letzten Woche der Brandenburgische Landtag ein Gesetz, das einen Abstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauung festschreibt. In Sachsen und Thüringen gibt es laut DUH ebenfalls Pläne, kurzfristig vergleichbare Regelungen zu verabschieden.

Hintergrund sind offensichtlich die Pläne des BMWK, noch im Mai 2022 landeseigene Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung zu verbieten. Die DUH kritisiert in diesem Zusammenhang den Gegenwind von Seiten der FDP Bundestagsfraktion, die die Pläne des Bundes nicht unterstützen will.

Wissenschaftliche Erhebungen zeigen, dass sich pauschale Abstände nicht positiv auf die Akzeptanz auswirken. Eine frühzeitige und umfangreiche Beteiligung der Bevölkerung an den Planungsprozessen ist dabei viel entscheidender, so die DUH.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, kritisiert die Pläne auf Bundesländerebene scharf: „Die Übersprungshandlungen einzelner Länder bei den Mindestabständen sind energiepolitischer Kindergarten. Da geht es allein darum, dem Bund ein Schnippchen zu schlagen. Mit verantwortungsvoller Energiepolitik hat das nichts zu tun“, so Zerger.

Überzogene Abstandsregeln wie in Bayern brächten den dringend benötigten Ausbau der Windkraft zum Erliegen. Wenn die Regelung aus dem Koalitionsvertrag zum 2-Prozent-Flächenziel im Sommer verabschiedet werde, bekämen diese Bundesländer enorme Probleme. „Wenn sie dann vermehrt auf konfliktreiche und naturnahe Räume wie Waldgebiete ausweichen müssen, haben sie der Akzeptanz weit mehr geschadet als geholfen“, so Zerger weiter.

Pläne der Bundesregierung zum Windenergieausbau erhöhen Flächenbedarf

Gemäß Referentenentwurf des EEG 2023 will die Bundesregierung den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent erhöhen und bis 2035 die Stromversorgung komplett auf Erneuerbare umstellen. Dafür muss der Ausbau der Windenergie an Land massiv vorangetrieben werden. Bis 2030 sollen Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 115.000 Megawatt (115 Gigawatt) installiert sein. Daher plant die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Windflächenbedarfsgesetzes im Sommer, zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zur stellen. Bisher sind lediglich 0,8 Prozent dafür vorgesehen.


© IWR, 2022


23.05.2022

 



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