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Gaspreisbremse: Energiewirtschaft mahnt Eile an und fordert einfache klare Regelungen

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Berlin - Im Bundestag hat jetzt eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf zur geplanten Einmalzahlung an Gas- und Wärmekunden stattgefunden. Vertreter der Energiewirtschaft mahnen die Politik zu Eile.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Staat die Dezemberabschlagszahlung an die Versorger für die Haushalt- und Gewerbekunden übernehmen ("Winterabschlag"). Am Montag (07.11.2022) hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit dem Gesetzentwurf befasst, am Donnerstag (10.11.2022) sollen die Regelungen voraussichtlich verabschiedet werden. Im Bundesrat steht am nächsten Montag (14.11.2022) einer Sondersitzung zu dem Thema auf der Agenda. Vertreter der Energiewirtschaft begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf, fordern die Politik aber dazu auf, sich nicht in Detailfragen zu verlieren und angesichts der Kürze der Zeit einfache, klare Maßnahmen umzusetzen

BDEW: Zeit für die Umsetzung der Gaspreisbremse wird extrem knapp

Grundsätzlich unterstützt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Entlastung für die Kundinnen und Kunden. Sie müsse aber auch bei den Menschen ankommen. Die Zeit für die Umsetzung der Entlastungen sei extrem knapp, so der BDEW. „Die Politik muss sich darauf konzentrieren, das Machbare umzusetzen, statt sich immer tiefer in eine Komplexitätsfalle zu manövrieren. Wir als Branche brauchen diese Woche endlich Klarheit, die Energiekundinnen und -kunden auch“, drückt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae aufs Tempo.

Die starke einmalige Entlastung beim Gaspreis im Dezember dient als finanzielle Brücke für die Wintermonate („Winterabschlag“), da die Gaspreisbremse aufgrund der aufwendigen technisch-administrativen Umsetzung erst ab März 2023 starten kann. „Die Soforthilfe ist damit ein wichtiges Instrument, um Zeit für die Umsetzung der Gaspreisbremse zu gewinnen. Die Implementierung ist extrem aufwändig, da komplexe IT-Systeme bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden müssen. Um Haushalte und Gewerbe zusätzlich bei Gas/Wärme zu entlasten, könnte allenfalls noch die Abschlagszahlung vom Dezember im Januar wiederholt werden“, so Andreae. Im ersten Schritt müsse unbedingt sichergestellt werden, dass die Auszahlung des Erstattungsanspruches des Energieversorgers durch die staatliche Stelle noch im November 2022 erfolge. „Wir haben echte Sorge, dass dies nicht rechtzeitig erfolgen kann, weil die operativen Voraussetzungen noch nicht geschaffen wurden“, so Andreae weiter.

VKU: Entscheidend sind bei der Umsetzung einfache und praktikable Regeln

Ähnlich wie der BDEW sieht es auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). „Wir unterstützen mit Nachdruck die notwendigen Bemühungen um eine schnell wirksame finanzielle Entlastung der Kundinnen und Kunden angesichts stark gestiegener Energiekosten bei Gas, Wärme und Strom. Der Erfolg hängt nun entscheidend von der Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen ab. Wir werden nicht müde zu betonen, dass die Regeln so einfach wie möglich und zugleich auch praktisch machbar sein müssen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der als Experte in die Ausschussanhörung eingeladen war:

Mit Blick auf die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden heißt das zunächst: Das staatliche Entlastungsgeld muss bis zum 1. Dezember auf den Konten der Versorger eingegangen sein. Stadtwerke und Versorger können die Beträge, die nach Schätzung des Bundes bei insgesamt rund 9 Milliarden Euro liegen, nicht vorfinanzieren. „Für Stadtwerke und Energieversorger ist das enge Zeitfenster extrem herausfordernd. Deshalb appellieren wir, im Gesetz jeden überflüssigen Aufwand zu vermeiden. Die Faustregel lautet nach wie vor: wer es schnell will, muss es einfach machen“, so Liebing weiter.

Das gelte auch für die nach wie vor offene Diskussion, wann die nächsten Entlastungstufen wirken sollen. Das komplexe Kontingent-Modell sei weder für Strom, noch für Gas und Wärme früher als im März umsetzbar.

AGFW befürchtet Liquiditätsprobleme bei Fernwärmeversorgern

Der Branchenverband für Fernwärme AGFW hält die vorgeschlagenen Regelungen zur Wärmepreisbremse zwar für wichtig, um die aktuelle Energiekrise zu bewältigen. Allerdings bestehe Anpassungsbedarf bei dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts.

Es sei dringend geboten, dass die Wärmeversorgungsunternehmen eine finanzielle Erstattung durch den Staat erhalten, bevor sie ihre Kunden entlasten. „Erst nachdem die Unternehmen die entsprechenden finanziellen Mittel vom Staat bekommen haben, können sie die Wärmekunden entlasten. Andernfalls fehlt das Geld bei den Wärmeversorgern und sorgt dort für Liquiditätsprobleme“, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch.


© IWR, 2022


09.11.2022

 



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