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Baufortschritt der 2.000 MW-Stromleitung A-Nord: Bundesnetzagentur genehmigt weiteren Trassenabschnitt

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Münster - Die neue Stromleitung A-Nord vom niedersächsischen Emden bis nach Meerbusch-Osterath in Nordrhein-Westfalen ist mit einer Übertragungsleistung von bis zu 2.000 MW eine wichtige Gleichstromverbindung, die 2027 in Betrieb gehen soll. Jetzt hat die Bundesnetzagentur im Norden das Planfeststellungsverfahren für einen weiteren Abschnitt abgeschlossen.

Die Bundesnetzagentur hatte im Herbst 2023 bereits einem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für vorbereitende Maßnahmen in dem Abschnitt von Emden bis zur Landkreisgrenze Leer/Emsland im nördlichen Abschnitt der Stromleitung A-Nord zugestimmt. Mit dem aktuellen Beschluss wird diese Planung bestätigt. Das gilt auch für die Offshore-Netzanbindungssyteme DolWind4 und BorWin4. Der Baufortschritt der großen Nord-Südstromverbindung ist sichtbar, die Wirkung aus technischen Gründen aber erst ab 2027 spürbar.

Stromleitung A-Nord, Abschnitt 1: Verbindung zwischen Emden und Landkreisgrenze Leer/Emsland

Der jetzt genehmigte rund 32 Kilometer lange Abschnitt 1 startet am Netzverknüpfungspunkt Emden Ost. Östlich davon treten die Offshore-Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin4 am Aufsprungspunkt hinzu. Sie verlaufen für die folgenden rund 30 Kilometer parallel zur Trasse A-Nord. Diese gemeinsame Trasse unterquert zunächst den Ems-Seiten-Kanal und die Ems. Südlich der Ems verläuft sie durch das Rheiderland, unter der Bundesautobahn A280 hindurch und endet an der Landkreisgrenze Leer/Emsland bei Rhede. Dort schließt sich der nach Süden folgende ebenfalls gemeinsam geführte Abschnitt an. Die Bundesnetzagentur hat diesen bereits am 29. Mai 2024 genehmigt.

Für die Stromleitung A-Nord steht damit der Leitungsverlauf für einen weiteren Abschnitt fest. Insgesamt ist das Vorhaben in sechs Abschnitte unterteilt: Emden Ost – Landreisgrenze Leer/Emsland (Abschnitt 1), Landkreisgrenze Leer/Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen/Nordhorn (Abschnitt 2), Gemeindegrenze Wiethmarschen/Nordhorn – Landesgrenzen Niedersachsen/NRW (Abschnitt 3), Landesgrenze Niedersachsen/NRW – Kreisgrenze Borken/Wesel (Abschnitt 4), Kreisgrenze Borken/Wesel – Kreisgrenze Kleve/Wesel (Abschnitt 5), Kreisgrenze Kleve/Wesel – Osterath (Abschnitt 6).

Bild: © BNetzA

Über die Stromleitung A-Nord – nördlicher Teil der Gesamt-Stromverbindung bis nach Baden-Württemberg

Die neue ca. 300 km lange Gleichstromverbindung A-Nord mit einer Übertragungsleistung von bis zu 2.000 MW ist der nördliche Teil der Gesamt-Stromverbindung, die als Korridor A von der Nordsee über das Umspannwerk-Drehkreuz Meerbusch/Osterath in Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg (Philippsburg) im Süden verläuft und den Stromaustausch ab 2027 ermöglicht. Der weitere Verlauf der Gleichstromverbindung von Meerbusch/Osterath (NRW) bis nach Baden-Württemberg wird „Ultranet“ genannt. Die Fertigstellung der Ultranet-Stromleitung ist für 2026 vorgesehen.

Zentraler Bestandteil der Nord-Süd-Stromverbindung ist das neue Schaltzentrum und Umspannwerk Meerbusch/Osterath in NRW. Hier erfolgt die Stromanbindung an die Ruhrgebietszentren, sodass ein Stromaustausch zwischen dem Norden (Offshore Windstrom), dem Süden (Baden-Württemberg) und dem Ruhrgebiet möglich wird.

Eine Gleichstromverbindung wie die Stromleitung A-Nord kann – im Unterschied zu einer Hochspannungs-Wechselstromleitung - nicht abschnittsweise in Betrieb genommen werden. Es wird ein Umspannwerk benötigt, das den Gleichstrom wieder in Wechselstrom umwandeln kann und umgekehrt. Aus diesem Grund wird die Wirkung der neuen Stromverbindung erst mit der Inbetriebnahme des gesamten Verlaufs der Stromleitung A-Nord im Jahr 2027 sichtbar, dann aber auf einen Schlag.

© IWR, 2024


23.08.2024

 



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