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Bundesnetzagentur startet nächste Windenergie- und Solar-Ausschreibung

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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die Eckdaten für die Ausschreibungen Windenergie an Land und Solarenergie mit Gebotstermin 1. September per Bekanntmachung veröffentlicht. Bei der Windenergie werden rd. 370 MW ausgeschrieben, bei der Solarenergie ist das ausgeschriebene Volumen verfahrensbedingt deutlich niedriger.

Die nächsten Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land sowie Solaranlagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) laufen. Auch der Startschuss für die Innovationsausschreibung 2020 ist gefallen. Abgabefrist ist für alle Ausschreibungen ist Dienstag, der 1. September 2020. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr bei der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.

Knapp 370 Windenergieleistung zum 01. September 2020 ausgeschrieben

Für die Ausschreibung Windenergie an Land zum Gebotstermin 01. September 2020 liegt das Ausschreibungsvolumen bei 366,901 Megawatt (MW). Dieser Wert ergibt sich ausgehend von einer grundsätzlich für diesen Ausschreibungstermin vorgesehenen Windenergieleistung von 400 MW, unter Berücksichtigung einer gemäß § 28 Abs. 1a S.1 EEG abzuziehenden Menge von 33,099 MW. Der Höchstwert für den Gebotstermin liegt bei 6,20 Cent / Kilowattstunde (Cent / kWh). Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die Oberbrenze im Netzausbaugebiet (Schleswig-Holstein, nördliches Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Mecklenburg Vorpommern) liegt bei 79,77 MW. An der Ausschreibung teilnehmen dürfen Projekte mit Genehmigungen nach dem BImSchG teilnehmen, die bis zum 11. August 2020 erteilt und dem Register gemeldet wurden.

Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen bei etwa 270 MW

Das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen mit Gebotstermin 01. September liegt bei 256,955 MW. Dieser Wert ergibt sich auf der Grundlage einer auch im Solarsektor grundsätzlich für diesen Ausschreibungstermin vorgesehenen Leistung von 400 MW, unter Abzug einer gemäß § 28 Abs. 2a S.1 EEG zu berücksichtigenden Solarleistung von 143 MW. Der Höchstwert für die Solarausschreibung liegt bei 7,50 Cent / kWh. Auch bei der Solarausschreibung gilt, dass bei Überschreitung des Höchstwerts Gebote vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Mit Stand 25.06.2020 sind zu diesem Gebotstermin auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Gebote vom Umfang her wie nachträglich genannt in folgenden Bundesländern zugelassen: Baden-Württemberg (100 MW), Bayern (139 Zuschläge), Hessen (35 MW), Rheinland-Pfalz (30,03 MW) und Saarland (19,44 MW).

Innovationsausschreibung 2020 läuft

Die BNetzA hat auch die Eckdaten für die Innovationsausschreibung 2020 veröffentlicht. Mit Gebotstermin 1. September 2020 werden Anlagenkapazitäten mit einem Gesamtvolumen von 650 MW ausgeschrieben. Die Höchstwerte liegen bei Anlagenkombinationen bei 7,5 Cent / kWh, bei einzelnen Anlagen bei 3 Cent / kWh. Die Obergrenze im Netzausbaugebiet liegt bei 141,32 MW.

Ziel der Innovationsausschreibungen ist es, Neuerungen im Ausschreibungsdesign und in technischer Hinsicht zu testen. Das neue Ausschreibungsdesign beinhaltet zum einen die Anwendung einer fixen Marktprämie, die bereits aus dem Bereich der KWK-Vergütung bekannt ist. Des Weiteren wird geregelt, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten.

Als technische Innovationen können auch Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windenergie und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft, die auch mit Speichern kombiniert werden können.

Beendete Ausschreibungen 2020: Wind stark unterzeichnet - Solar überzeichnet

Bislang zeigt sich im Jahr 2020 bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land sowie Solaranlagen ein eindeutiger Trend. Während die Windausschreibungen deutlich überzeichnet sind, ist bei der Solarenergie das Gegenteil der Fall. So lag bei der letzten, von der BNetzA mit Ergebnis bislang veröffentlichten Windenergie-Ausschreibung (Gebotstermin 02. Juni 2020) die eingereichte Gebotsmenge nur knapp über der Hälfte der ausgeschriebenen Menge. Für eine ausgeschriebene Menge von 825,53 MW wurden lediglich 62 Gebote mit einem Volumen von 467,59 MW eingereicht. Zu schaffen machen der Windenergiebranche dabei schleppende Genehmigungs- und Flächenausweisungsverfahren sowie eine hohe Zahl an Gerichtsverfahren.

Ganz anders sieht es dagegen bei der Solarenergie aus. Hier wurden bei der letzten Ausschreibung (Gebotstermin 02. Juni 2020) 101 Gebote über eine Kapazität von 447,23 MW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 96,36 MW war damit erneut wieder sehr deutlich überzeichnet.

Die Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse zum Termin 01. Juli 2020 durch die Bundesnetzagentur ist bislang noch nicht erfolgt (Stand: 13.07.2020).

© IWR, 2020


13.07.2020

 



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