Deutschland erzielt Grundsatzeinigung mit EU-Kommission zur Kraftwerksstrategie
© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Nicht nur Neuanlagen: 12 GW steuerbare Kapazität – Inbetriebnahme ab 2031
Noch in diesem Jahr sollen im Rahmen der Kraftwerksstrategie 12 GW (12.000 MW) neue steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden. Für 10 GW dieser Kapazitäten gilt ein Langfristkriterium, das heißt, die Anlagen müssen über längere Zeit kontinuierlich Strom liefern können. Die Inbetriebnahme dieser Langfristkapazitäten ist spätestens für das Jahr 2031 vorgesehen. Weitere Ausschreibungen folgen in den Jahren 2027 sowie 2029/2030, ebenfalls mit Zielverfügbarkeit 2031. Auch bestehende Anlagen können an den Ausschreibungen teilnehmen.
Neue Kraftwerke müssen wasserstofffähig sein
Alle im Rahmen der Kraftwerksstrategie neu gebauten Kraftwerke werden wasserstofffähig sein und spätestens bis 2045 vollständig dekarbonisiert betrieben werden. Zusätzliche Maßnahmen sollen den vorzeitigen Einsatz von Wasserstoff fördern: So sollen bis 2040 bereits 2 GW und bis 2043 weitere 2 GW Kraftwerksleistung auf Wasserstoff umgestellt werden. Deutschland wird dazu einen Rechtsrahmen schaffen, der ab 2027 auch Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung ermöglicht, inklusive Differenzverträgen für die Brennstoffkosten bei Umstellung auf Wasserstoff.
Langfristige Versorgungssicherheit und Kapazitätsmarkt
Die Kraftwerksstrategie sichert nicht nur die Stromversorgung, sondern auch den gesetzlich verankerten Kohleausstieg bis spätestens 2038 und unterstützt das Ziel, dass bis 2045 alle Kraftwerke emissionsfrei betrieben werden. Bestandteil der Gesamtstrategie wird auch ein umfassender Kapazitätsmarkt sein, der ab 2032 die Verfügbarkeit ausreichender steuerbarer Kapazitäten garantieren soll. Die Details zur Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts werden derzeit noch mit der Europäischen Kommission abgestimmt.
Die Grundsatzeinigung ist ein erster Meilenstein, das Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Der endgültige Start der Kraftwerksstrategie hängt von der beihilferechtlichen Genehmigung nach Vorlage des Gesetzentwurfs ab.
Bundesministerin Katherina Reiche erklärte: „Die Verständigung zur Kraftwerksstrategie ist ein entscheidender Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Mit den kurzfristigen Ausschreibungen über zwölf Gigawatt neuer, zusätzlicher steuerbarer Leistung schaffen wir die Grundlage für eine gesicherte Stromversorgung und sichern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie.“
Alle im Rahmen der Kraftwerksstrategie neu gebauten Kraftwerke werden wasserstofffähig sein und spätestens bis 2045 vollständig dekarbonisiert betrieben werden. Zusätzliche Maßnahmen sollen den vorzeitigen Einsatz von Wasserstoff fördern: So sollen bis 2040 bereits 2 GW und bis 2043 weitere 2 GW Kraftwerksleistung auf Wasserstoff umgestellt werden. Deutschland wird dazu einen Rechtsrahmen schaffen, der ab 2027 auch Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung ermöglicht, inklusive Differenzverträgen für die Brennstoffkosten bei Umstellung auf Wasserstoff.
Langfristige Versorgungssicherheit und Kapazitätsmarkt
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© IWR, 2026
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