General Electric-Chef Immelt: Atomkraft teurer als Windenergie
EnBW verzichtet auf Verfassungsklage in Deutschland
Unterdessen geht die Atom-Debatte in Deutschland weiter. Der Energieversorgern EnBW hat nun angekündigt keine Verfassungsklage gegen die gegen die 13. Atomgesetz-Novelle einzureichen. Zwar ist der Konzern weiter der Auffassung, dass die Atom-Novelle einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werde, da sich das Unternehmen jedoch fast vollständig in öffentlicher Hand befindet, fehle nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechtsfähigkeit. EnBW hofft daher auf erfolgreiche Verfassungsklagen der Konkurrenten Vattenfall, E.on und RWE.
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