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Deutscher Wetterdienst kämpft gegen Windkraft nahe Radarstationen

Leipzig - Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist der Meinung, dass seine Wetterradarstandorte durch Windkraftanlagen, die sich im Umkreis von weniger als 15 Kilometer befinden, beeinträchtigt werden. Bei einem aktuellen Verfahren zu diesem Thema vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München könnte der DWD jedoch erneut scheitern.

Nach Angaben der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig hat sich der DWD bereits in zahlreichen mündlichen Verhandlungen vor Gerichten in ganz Deutschland über den Betrieb der Windturbinen im Umkreis von Wetterradarstandorten beschwert, meist ohne Erfolg.

DWD: Warnungen vor extremen Wetterphänomenen werden erschwert

Nun geht es in München um eine bisher verweigerte Genehmigung für eine einzelne Windenergieanlage (WEA), die 11,5 Kilometer nordwestlich eines Wetterradarstandortes des DWD geplant ist. Der DWD hat sich dabei laut Maslaton bisher auf den Standpunkt gestellt, dass WEA in einem Umkreis von 15 Kilometer um die jeweiligen Radarstandorte seiner Zustimmung bedürfen, ohne dies mit irgendeiner gesetzlich fixierten Grundlage begründen zu können. Wie zu erwarten, wurden auch in der Verhandlung in München vom 16. September Bedenken ins Feld geführt, wonach einzelne Pixel (600 x 750 Meter) in den untersten Radarmessungen durch die WEA unbrauchbar werden könnten. Dadurch würde, so der DWD, die Möglichkeit, vor extremen Wetterphänomenen zu warnen, beeinträchtigt.

Sachverständige: Auswirkungen sind minimal

Wie schon in einem erst kürzlich von Maslaton begleiteten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier habe auch in München der Verlauf der Verhandlung schnell gezeigt, dass diese Beeinträchtigung nach Meinung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zwar existiere, jedoch durch Auswertung und Einbeziehung von benachbarten Messungen und Anpassung der Scanverfahren auf ein minimales Maß reduziert werden könne. Dies auch, ohne dass große oder nicht vertretbare zusätzliche Kosten auf den DWD zukommen. Selbst die angemerkte Beeinträchtigung der Warnung vor Tornados erwies sich laut Maslaton als kaum haltbar. Es konnte nachgewiesen werden, dass die maximale Tornadowarnstufe durch den DWD ausgelöst wird, wenn die dafür charakteristischen Luftwirbel in Höhen von 1.500 Meter dem Grund nach erkannt werden. Die WEA nach dem aktuellen Stand der Technik sind in der Regel etwa bis zu 200 Meter hoch.

Maslaton glaubt nicht an DWD-Sieg vor Gericht

Nach Auffassung von Maslaton sei sehr deutlich geworden, dass die Ausführungen des DWD die bayerischen Richter nicht überzeugen konnten. Die Bemühungen der Windenergie-Branche, im Einvernehmen mit Betreibern von Radaranlagen Lösungen zu finden, könnten aber über die bisher verhandelten Einzelvorhaben hinaus bald Früchte tragen. Das Gericht habe mit Nachdruck versucht, den DWD von einem Vergleich zu überzeugen, der inhaltlich den gültigen Regelungen zur Einräumung von Abschaltmöglichkeiten der WEA für Radarbetreiber entsprochen hätte. Dies wurde bereits an vielen Orten in Deutschland mit großem Erfolg durchgeführt.
Doch der DWD habe diesen Vorschlag des Verwaltungsgerichtes abgelehnt. Man wolle weitere „Präzedenzfälle“ vermeiden, um sich nicht in Zukunft unter einem Anspruch der WEA-Betreiber auf Abschluss solcher Vereinbarungen beugen zu müssen. Auch wenn die Entscheidung des VGH noch ausstehe, hat sich nach Einschätzung von Maslaton schon in der Verhandlung gezeigt, dass der DWD mit seinen Versuchen, den Ausbau der Windenergieanlagen in seinem Umkreis nach Kräften zu behindern, über den gerichtlichen Weg häufig nicht mehr weit kommt. Die Rechtsanwälte aus Leipzig gehen davon aus, dass der DWD mit seiner Klage deutlich scheitere.

© IWR, 2015

22.09.2015

 



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